M & A, Mergers & Acquisitions, bezeichnet die juristischen und wirtschaftlichen Prozesse einer Unternehmensübernahme. Die Unternehmensübernahme bezieht sich auf die Kontrolle eines Unternehmens, also auf die Festlegung der Ziele und Bestimmung der Geschäftspolitik (meistens durch Kauf der Aktienmehrheit).
Die zweite Bezeichnung von M & A, Mergers & Acquisitions, bezieht sich auf eine Teilbranche innerhalb der Corporate Finance, welche sich mit dem Vollzug von M&A-Prozessen befasst. Die Kriterien nach denen Unternehmen gesucht M & A, Mergers & Acquisitions, vollzogen werden sind:
Es bestehen meistens fix definierte M&A-Prozesse:
1. Akquisationsstrategie
2. Screening (Marktanalyse, Identifikation Zielunternehmen)
3. Auswahl
4. Due Dilligence (Prüfung betr. Finanzstruktur, Rechtliches, Steuerliches etc.)
5. Vertragsgestaltung
6. Umsetzung